Eines der beliebtesten Tätigkeiten bei Facebook ist das Hochladen und Präsentieren von Bildern. Da das Chronik-Layout die Darstellung eines großen Titelbildes erlaubt, suchen viele Nutzer des sozialen Netzwerkes nach geeigneten Motiven.
Oftmals wird in Ermangelung von eigenen Material auf Bilddatenbanken, wie Fotolia oder Pixelio zurückgegriffen. Hier können die Nutzungsrechte für Bilder für kleines Geld erworben werden.
Doch Vorsicht:
Facebook verlangt von seinen Nutzern eine Unterlizenz, um hochgeladene Bilder später für eigene Zwecke weiternutzen zu können und dies ist vielfach in den AGB der Bilddatenbanken ausgeschlossen!
So kann man schnell trotz scheinbarer Nutzungsrechte in eine Urheberrechtsfalle tappen, die sowohl Ärger als auch hohe Abmahnkosten mit sich bringt!
Vor dem Einsatz von derartigen Bildern in sozialen Netzwerken, sollten Sie tunlichst sowohl die AGB der Bilddatenbank als auch die des entsprechenden sozialen Netzwerkes prüfen (lassen).
Weitergehende Informationen lesen Sie hier
Nachtrag
Vielen Dank an Wilfried Toennis
” So ganz stimmt das nicht, denn das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 24. Januar 2014, Az. 5 U 42/12 die sogenannte Facebook IP Klausel als rechtlich unwirksam angesehen. Der von Jürgen Zywietz hier gepostete Artikel stammt aus 2012 (!). Es drohen aber immer noch Abmahngefahren, da die Materie rechtlich schwierig und kompliziert ist. Einen Überblick hierzu findet man hier: https://www.flutlicht.biz/…/facebook-netz-der…/ Ich habe Jürgen Zywietz Post mal zum Anlass genommen, die Nutzungsbestimmungen von Fotolia nochmals genauer zu studieren: Fotolia gestattet die Nutzung in sozialen Netzwerken, wenn die Größe des Bildes höchstens 1000 mal 1000 Pixel beträgt und der Copyrightvermerk direkt auf dem Bild erscheint: https://de.fotolia.com/Info/SizesAndUses/Images ”
Dieser Text stellt KEINE RECHTSBELEHRUNG dar.
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