Viele Online-Shop-Betreiber machen es sich einfach:
Sie benutzen ungefragt Produktfotos der Hersteller, deren Waren sie verkaufen und werben – offen oder innerhalb ihrer Keywords – mit fremden Markennamen.
Oder, sie durchsuchen das Internet nach brauchbaren Produktbildern und setzen diese ohne zu fragen auf ihre Angebotsseiten ein.
Oder, sie durchsuchen das Internet nach brauchbaren Produktbildern und setzen diese ohne zu fragen auf ihre Angebotsseiten ein.
Das kann teuer werden!
Wer ungefragt und ohne Genehmigung Produktfotos anderer benutzt kann fremde Urheberrechte verletzen und ist abmahngefährdet.
Das gilt auch für die Fotos anderer Webshop-Betreiber. Bilderklau im Internet ist kein Kavaliersdelikt.
Das Recht an den Fotos hat entweder der Fotograf als Urheber oder ein Lizenznehmer (zB. der Hersteller)..
Widerstand ist in solchen Fällen nur selten erfolgreich. Bei Markenrechten ist insbesondere darauf zu achten, dass durch die Nennung fremder Markennamen nicht der Ruf einer Marke ausgenutzt wird.
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