Urteil: Gekaufte E-Mail-Adressen überpruefen

Wer für sein E-Mail-Marketing Adressen mit angeblichen Opt-Ins kauft darf sie nicht unbesehen einsetzen.
Vielmehr ist er vor deren Einsatz verpflichtet zu prüfen, ob diese Einwilligungen tatsächlich vorliegen. …

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