Bilder und Videos im Internet sind kein Allgemeingut.
Viele Facebook-Benutzer stellen gedankenlos fremde Bilder und Videos ins Netz, ohne zu bedenken, dass
Sie damit in die Rechte des Urhebers eingreifen und wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden können.
Jetzt ist erstmals ein Fall bekannt geworden, in dem eine Urheberrechts- Abmahnung an den Betreiber einer Fanpage erfolgte, weil das Bild von einem Dritten auf der Pinnwand des Abgemahnten veröffentlicht worden ist.
Erste (bekannte) Abmahnung wegen fremdem Foto auf Facebook-Pinnwand » kriegs-recht.de.
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