Laut einem Bericht der Wettbewerbszentrale sind fingierte Abmahnungen mit Betrugsabsicht im Umlauf.
Es wird die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen beanstandet und zugleich eine Aufwandspauschale i.H. 403,- EUR verlangt.
Näheres auf der Seite der Wettbewerbszentrale.